Gemäss EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 27 müssen Unternehmen ohne Standort in der Europäischen Union (EU), die in der EU Dienstleistungen oder Waren verkaufen und dabei personenbezogene Daten erheben, einen Vertreter mit Sitz in der EU benennen.
Dies gilt auch für Unternehmen, die nur Daten von
EU-Bürgern zur Nutzung von Online-Medien und
-Werbung erheben und verarbeiten. Dies betrifft beispielsweise Anbieter von Webseiten und Apps, die auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie erfahren möchten, ob Sie einen Datenschutz-Vertreter in der EU benötigen.
Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen!