Prüfen Sie hier vorab, ob Ihr Unternehmen von der Datenschutzgrundverordnung DSGVO betroffen ist. Falls einer der unteren Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft, dann kontaktieren Sie uns für eine genauere Analyse.
Aber auch wenn Sie heute noch nicht vom DSGVO betroffen sind, werden auch beim Schweizer Datenschutz etliche Punkte aus der DSGVO übernommen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat die Beratung der Vorlage zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes am 16.08.2019 abgeschlossen.
Die DSGVO findet gemäss Artikel 3 Absatz 1 Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet. (DSVGO Artikel 3 § 1)
Die DSGVO findet gemäss Artikel 3 Absatz 2 Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht
a) betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen
anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine
Zahlung zu leisten ist;
b) das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.
Kontaktieren Sie uns,
wenn Sie im Detail wissen möchten, wann Sie von der DSGVO betroffen sind. Wir freuen uns, Sie beraten zu
dürfen!